Rohrreinigung und Kanalinspektion sind Arbeiten, die Sorgfalt erfordern. Eine Leitung, die unter Zeitdruck gereinigt wird, ist selten gründlich gereinigt – und eine TV-Inspektion, die auf Geschwindigkeit statt auf Genauigkeit ausgelegt ist, übersieht genau die Schäden, auf die es ankommt.

Deshalb arbeiten wir bewusst nicht mit Pauschalpreisen. Wer einen Festpreis anbietet, hat ein wirtschaftliches Interesse, den Einsatz so kurz wie möglich zu halten. Das mag bei einfachen, planbaren Tätigkeiten funktionieren – bei der Arbeit an Ihren Entwässerungsleitungen ist es der falsche Anreiz. Jede Verstopfung ist anders, jede Leitung hat ihre eigene Geschichte, und die Ursache zeigt sich manchmal erst, wenn man sich die nötige Zeit nimmt.

Unsere Abrechnung erfolgt transparent nach Zeitaufwand im Viertelstundentakt. Fahrtzeit wird als normale Arbeitszeit verrechnet. Der Maschinensatz ist auf die gesamte Jahresarbeitszeit umgelegt. So bezahlen Sie genau das, was tatsächlich geleistet wurde – nicht mehr, nicht weniger. Und wir können uns auf das konzentrieren, wofür Sie uns beauftragen: das Problem sorgfältig und dauerhaft zu lösen.

Stundensätze

Stand 7/2025 · Abrechnung im Viertelstundentakt (0,25 h), aufgerundet

PositionPreisMinimum
Arbeitszeit 1 Monteur inkl. Bereitstellung Reinigungsmaschinen (mechanisch, Hochdruck) und TV-Inspektionssysteme195,00 €/hmind. 1,0 h
Arbeitszeit 2 Monteure inkl. Bereitstellung Reinigungsmaschinen und TV-Inspektionssysteme255,00 €/hmind. 1,0 h
Fahrzeugpauschale je Einsatz58,00 €
MaterialeinsatzNach Aufwand
Dichtheitsprüfung
Einsatzpauschale zzgl. Arbeitszeit
480,00 €

ZeitraumZuschlag
Werktags 17:00–20:00 Uhr und samstags bis 17:00 Uhr20 %
Ab 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr30 %
Sonn- und Feiertage ganztägig30 %
Täglich nach 22:00 Uhr30 %

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allg. Geschäfts- und Berechnungsbedingungen.

Hinweise zu Leistungsgrenzen bei Bestandsanlagen

Peter Grönninger Rohr- und Kanalreinigung e.K.

1. Unser Anspruch

Wir arbeiten seit 1997 als Entwässerungsspezialisten in der Region Regensburg. Unsere Monteure sind fachlich qualifiziert und werden regelmäßig geschult; unser Gerät reicht von der Hochdruckspülung über Kamerabefahrung und 3D-Rohrortung bis zur grabenlosen Sanierung mit Spraypoxy und UV-Liner. Wir haben den Anspruch, Ursachen nicht nur zu beseitigen, sondern sie nachvollziehbar zu dokumentieren.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Ihre Beauftragung – schriftlich, telefonisch oder vor Ort – und unsere Leistungsübernahme zustande. Auftraggeber können Eigentümer, Hausverwaltungen, Mieter oder Erbengemeinschaften sein.

3. Arbeit im Bestand

Wenn Sie uns rufen, liegt in aller Regel bereits eine Störung vor – sonst bräuchten Sie uns nicht. Ein großer Teil unserer Einsätze findet in Leitungen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren statt: Gussrohre, Steinzeug, Schottenrohre, verzinkte Stahlleitungen, frühe PVC-Installationen (KA-Rohre). Diese Werkstoffe haben ihr technisches Lebensende erreicht oder überschritten. Wandstärken sind durch Korrosion geschwächt, Verbindungen sind spröde, Bögen versetzt, Leitungen verlaufen häufig anders als geplant.

In solchen Leitungen bestehen Risiken, die vor unserem Eintreffen nicht erkennbar sind – Haarrisse, Wurzeleinwuchs, Rohrversätze, unsachgemäße Nachinstallationen. Ein Reinigungsversuch kann, auch bei fachgerechter Durchführung und angepasster Technik, einen bereits vorgeschädigten Rohrabschnitt zum Versagen bringen. Diese Risiken liegen im Zustand der Anlage, nicht in der Reinigung selbst. Sie werden mit der Beauftragung zur Kenntnis genommen.

4. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist unsere Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die auf dem altersbedingten Zustand der Entwässerungsanlage, auf Materialermüdung, Korrosion, früheren Vorschäden, unsachgemäßer Verlegung oder nicht dokumentierten Einbauten beruhen. Dies gilt auch für Sanierungs- und Erneuerungskosten an Leitungen, die ihr Lebensende erreicht haben: Eine Reinigung ist keine Erneuerung, und eine Erneuerung wird von einer Reinigung nicht geschuldet.

5. Was wir kurzfristig leisten können

Tritt während oder nach unserem Einsatz ein Defekt zutage, lassen wir Sie damit nicht allein. Wir setzen Provisorien, stellen Bypässe her, sanieren betroffene Abschnitte grabenlos oder erneuern sie konventionell. Diese Leistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach Angebot oder Aufwand vergütet.

6. Ihre Mitwirkung

Bitte informieren Sie uns vor Arbeitsbeginn über bekannte Vorschäden, frühere Reinigungsversuche, Hebeanlagen, Rückstauautomaten, nicht dokumentierte Rohrverläufe, Schächte hinter Verkleidungen und sonstige Besonderheiten. Unterbleiben diese Angaben und entstehen daraus Mehraufwände oder Schäden, geht das zu Ihren Lasten.

7. Abnahme und Dokumentation

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Arbeitsnachweis bestätigen Sie die Leistungserbringung. Behindernde Umstände, Vorschäden und notwendige Folgearbeiten dokumentieren wir vor Unterzeichnung im Arbeitsnachweis.

8. Vergütung

Die Rohr- und Kanalreinigung erfolgt als Dienstleistung nach Aufwand. Ein bestimmter Reinigungserfolg kann nicht garantiert werden, da er maßgeblich vom Zustand der Anlage abhängt, der vor Arbeitsbeginn nicht vollständig beurteilbar ist. Die erbrachte Arbeitszeit, Anfahrt und der Materialeinsatz sind auch dann zu vergüten, wenn sich während der Arbeiten herausstellt, dass die Störung nur mit weitergehenden Maßnahmen zu beheben ist oder der Auftraggeber die Arbeiten abbricht.

Sanierungen, Rohrerneuerungen und sonstige Einbauarbeiten werden als Werkleistung gesondert beauftragt und sind mit Erbringung des vereinbarten Werks geschuldet.

9. Preise

Unsere aktuelle Preisliste finden Sie unter www.groenninger.de. Sonderkonditionen für Hausverwaltungen, WEG und Stammkunden vereinbaren wir individuell.

10. Schlussbestimmung

Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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