Dichtheitsprüfung Kanal
Laut Duden sind die beiden Begriffe „Dichtheit“ und „Dichtigkeit“ synonym zu verwenden. Wir versuchen durchgehend das Wort „Dichtheit“ zu verwenden – der einfacheren Aussprache wegen. Folgend wollen wir dem interessierten Besucher das Thema näher bringen. Möglicherweise haben Sie Post von Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Zweckverband bekommen, in dem Sie aufgefordert werden, die Dichtheit Ihrer Entwässerungsanlage nachzuweisen.
Sofern die Leitungen oberirdisch eine Undichte aufweisen, ist die Sache zwar unangenehm, aber ohne große Probleme in Stand zu setzen. Befindet sich diese Undichte in der Grundleitung oder dem Anschlusskanal, sieht die Sache anders aus. Eine Kanaldichtheitsprüfung klärt diese einfache Frage: Ist Ihre Entwässerungsanlage wirklich dicht – oder versickert Abwasser unbemerkt in den Boden bzw. dringt Grund- und Fremdwasser in den Kanal ein? Beide Fälle wären für den Betreiber der Anlage ungünstig. Bei Einer Einspülung von außen (Infiltration) kann um die undichte Stelle ein Hohlraum entstehen und die Leitung brechen. Dringt Abwasser über Jahre in den Boden ein, wird das fäkalienhaltige Abwasser irgendwann das Grundwasser erreichen und niemand kann mehr ausschließen, dass das nicht irgendwo im Trinkwasser landet. Laut einer Studie des DWA Bayern https://www.dwa-bayern.de/ (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) sind 80% der privaten Entwässerungsanlagen undicht. Unsere Quote der vergangenen Jahre ist etwas rosiger, ca 10-20% waren bei der Erstprüfung mangelhaft. Je nach Baujahr und Prüfnorm sind die Anforderungen an die Dichtheit unterschiedlich streng, ein durchschnittliches, freistehendes EFH kann in der Prüfzeit (15-60min) bis zu 6l Wasser verlieren und gilt trotzdem noch als dicht im Sinne der einschlägigen Prüfnorm (DIN EN 1610 und DIN 1986-30).
Sofern die Anlage prüffähig ist können Sie mit einem Aufwand von 2-6h und Gesamtkosten von 400-1200€ rechnen. Prüffähig bedeutet: Die Anlage ist zugänglich (über einen Kontroll oder Übergabeschacht, der der örtlichen Entwässerungssatzung genügt) und es existiert ein Plan oder zumindest eine halbwegs massstäbliche Handzeichnung der Anlage mit Angabe des Werkstoffs und des Durchmessers der Leitung. Falls nicht vorhanden ist mit einem weiteren Aufwand von 300-600€ zu rechnen.
Wenn nicht innerhalb der letzten 15 Jahre eine TV-Inspektion der Leitungen erfolgt ist, empfehlen wir dringend vorab eine solche durchzuführen, um die Prüffähigkeit sicher zu stellen. Ihn und wieder sind Drainagerohre angeschlossen oder Schachtringe unzureichend abgedichtet, bzw Dichtungen sichtbar.
Bei Fragen schreiben Sie uns gerne oder rufen uns an.
